Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsbedingungen
An unsere Angebote sind wir 3 Wochen ab Datum des Angebotes gebunden. Danach ist eine Annahme des Angebotes durch den Kunden wie ein neues Angebot zu bewerten, dass wir neu annehmen müssen.

§ 2 Lieferbedingungen

  1. Angegebene Lieferzeitpunkte sind unverbindlich und stellen nur ungefähre Angaben dar.
  2. Ab einem Nettowarenwert von 500,00 € erfolgt die Anlieferung mit unserem eigenen LKW bis zu einer Entfernung von 40 km kostenfrei. Bei einem Nettowert unter 500,00 € werden 0,75 € je angefangenem km berechnet. Bei einem Nettowarenwert über 500,00 € und einer Entfernung über 40 km werden ab 40 km 0,75 € je angefangenem km berechnet. Die Preise verstehen sich ab unserem Geschäftssitz.
  3. Das Risiko der Beschädigung oder Verlust der Ware trägt der Kunde ab Herstellerwerk oder unseren Geschäftsräumen, soweit Versendung von unserem Gewerbebetrieb vorgenommen wird.
  4. Der vereinbarte Preis ist Zug um Zug gegen Übergabe der Ware fällig. Erhalten wir Information der Vermögensverhältnisse des Bestellers oder wird über dessen Vermögen das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet, kann von dem Vertrag zurückgetreten und die Produktion eingestellt werden.
  5. Schadensersatzansprüche bleiben auch in diesen Fällen ausdrücklich vorbehalten.
  6. Die Rücknahme gelieferter Waren erfolgt nur auf Kulanzbasis. Voraussetzung für eine Rücknahme ist, dass die Ware neuwertig ist und keine Änderungen an ihr vorgenommen wurden. Lagermäßig geführte Handelsware wird unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwertes vergütet. Zugeschnittene Ware wird unter Abzug von 30 % Verschnittkosten vergütet. Nicht lagermäßig geführte Waren – insbesondere Sonderanfertigungen – können nur zurückgenommen werden, wenn unsere Lieferanten zu einer Rücknahme bereit sind. Die Vergütung erfolgt zu den Bedingungen unserer Lieferanten und einer zusätzlichen Berechnung von 10% Bearbeitungsgebühr und Versandkosten.

§ 3 Fehlerhaftigkeit der Ware
Sollte die abgelieferte Ware fehlerhaft sein, gilt die Nacherfüllung bzw. Nachbesserung ausdrücklich als vereinbart.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit Zahlung auf den Besteller über. Bis zu diesem Zeitpunkt vereinbaren die Parteien ausdrücklich einen verlängerten Eigentumsvorbehalt. Der Besteller ist verpflichtet, die
Ware vor vollständiger Zahlung nicht weiter zu verarbeiten. Bei Scheckzahlung gilt der Eigentumsvorbehalt erst zu dem Zeitpunkt aufgehoben, an dem der Scheckbetrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Gleiches gilt bei Zahlung mittels Wechsel. Sollte der Besteller die Ware vor Bezahlung weiter veräußern, so gilt die Abtretung des mit dem Kunden des Bestellers entsprechend vereinbarten Preises ausdrücklich als vereinbart. Der Eigentumsvorbehalt bleibt aufrecht erhalten bis unsere Forderung erfüllt ist. Im übrigen verpflichtet sich der Besteller die Ware erst bei vollständiger Bezahlung weiter zu veräußern.

§ 5 Schadensersatz
Sollte der Besteller aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen vom Vertrag zurücktreten, so ist er schon zum Schadenersatz verpflichtet. Gleiches gilt im Falle unseres Rücktritts bei Verschlechterung der Vermögenssituation oder ähnlichem. Wir behalten uns vor, den Schaden zu beziffern. Geschieht dies nicht, ist ein Schaden von pauschal 25 % der Rechnungssumme zugrunde zu legen, wobei ein weitergehender Schaden ausdrücklich vorbehalten bleibt.

§ 6 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat, falls nicht anders schriftlich vereinbart, binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein Brutto zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen werden 2 % Skonto gewährt. Skontoabzug wird jedoch nur gewährt,
wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind und auf unserem Konto gutgeschrieben sind. Skontoabreden oder Zahlungsziele, die von den vorgenannten Regelungen abweichen, müssen
ausdrücklich vereinbart werden und bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung einer Kreditgewährung bzw. Stundung bleibt uns jederzeit vorbehalten.

§ 7 Haftungsbedingungen
Beanstandungen jedweder Art müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Die für Kaufleute geltenden gesetzlichen Vorschriften bleiben im übrigen unberührt und gelten vorrangig. Unsererseits haften wir für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit, soweit die gesetzlichen Vorschriften nichts anderes zwingend erfordern. Sollten wir Angaben zum Leistungsstand oder Verwendungszweck machen, so sind diese Angaben
unverbindlich. Der Besteller hat sie gegebenenfalls auf eigenes Risiko durch Dritte überprüfen zu lassen. Gleiches gilt hinsichtlich der Warenbeschreibungen im weitesten Sinne.

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Dortmund. Der erteilte Auftrag kommt ausschließlich nach Maßgabe der vorgenannten Lieferbedingungen zustande. Anders lautende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Regelwerkes, anstelle der unwirksamen Bestimmung sollen vielmehr die gesetzlichen Bestimmungen treten. Die Parteien vereinbaren im übrigen für Änderungen des Vertrages Schriftform.